
Leitung der Tagespflege
Manuela Fenske

Leitung des Seniorenzentrums
Petra Musolf
Das Team der Tagespflege freut sich auf Ihren Besuch!
Tagsüber in Gemeinschaft, abends zu Hause
In unserer Tagespflege können an Wochen- und Samstagen (außer an Feiertagen) täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr bis zu 18 Gäste pro Tag betreut werden. Tageweise Buchungen sind möglich. Bei Bedarf werden unsere Gäste mit unserem „Senioren-Mobil“ abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Möchten Sie unsere Tagespflege einmal ausprobieren, dann vereinbaren Sie gerne einen Probetag mit uns. Besucher unserer Tagespflege-Gäste sind uns jederzeit herzlich willkommen!
Die Beschäftigungsangebote werden ganz nach den Vorlieben und Fähigkeiten unserer Gäste ausgewählt und bei Veränderungen immer wieder neu zusammengestellt. Unsere speziell geschulten Betreuungskräfte erfüllen mit viel Einfallsreichtum und viel Freude auch besondere Wünsche und Ideen der Gäste. Zudem können wir auch Einzelbetreuungen anbieten.
Tagesablauf
8.00 Uhr Ankunft der Gäste
ca. 8.30 Uhr gemeinsames Frühstück
ab 9.30 Uhr Zeitungsrunde und anschließend täglich wechselnde Beschäftigungsangebote (z.B. Musizieren, Gymnastik, kirchliche Themen etc.)
ca. 12.30 Uhr Mittagessen
ab 13.15 Uhr Mittagsruhe in gemütlichen, individuellen Ruhebereichen
14.30 Uhr Kaffeetrinken
15.00 Uhr unterschiedliche Beschäftigungsangebote
ab 16.30 Uhr Ausklang, Vorbereitung für die Heimfahrt
Medizinische Versorgung
Alle Behandlungspflegen, wie z. B. die korrekte Medikamentenverabreichung, werden gerne von unseren Pflegefachkräften übernommen. Hierfür benötigen wir lediglich die schriftliche Anordnung Ihres Haus- oder Facharztes und die erforderlichen Medikamente.
Kosten
Die Kosten für einen Tagespflegeplatz setzen sich zusammen aus:
– Pflegekosten (lt. Pflegesatz)
– Fahrtkosten (lt. Pflegesatz)
– Kosten für Unterkunft und Verpflegung
– Investitionskosten (zahlt der Landkreis)
Zudem hat jeder Tagespflegegast mit einem Pflegegrad Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistung in Höhe von 125 Euro.
Diese Gelder können zur Abrechnung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung genutzt werden. Auch das Geld der Verhinderungspflege kann hierfür genutzt werden. Sollten diese Möglichkeiten nicht (mehr) in Frage kommen, müssen die Kosten privat übernommen werden.